Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,55547
LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20 (https://dejure.org/2020,55547)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.06.2020 - L 3 R 15/20 (https://dejure.org/2020,55547)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - L 3 R 15/20 (https://dejure.org/2020,55547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,55547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 SGB 6, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 33 Abs 3 Nr 1 SGB 9 vom 20.12.2011, § 34 SGB 10
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Behebung fehlender Wegefähigkeit - Teilhabeleistungen nach der KfzHV - Zusicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20
    Es können sowohl unmittelbar bewilligte Leistungen, aber auch Zusicherungen nach § 34 SGB X ausreichen, wenn sie hinreichend konkret und vorbehaltlos sind (vgl BSG vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R und B 13 R 79/11 R = BSGE 110, 1 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 17).

    Die Urteile des BSG vom 12. Dezember 2011 (B 13 R 21/10 R, B 13 R 79/11 R) bestätigten weitgehend die Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger.

    Es können sowohl unmittelbar bewilligte Leistungen, aber auch Zusicherungen nach § 34 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (Allgemeiner Teil - SGB I) ausreichen, wenn sie hinreichend konkret und vorbehaltlos sind (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 21/10 R und B 13 R 79/11 R -, juris).

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20
    Es können sowohl unmittelbar bewilligte Leistungen, aber auch Zusicherungen nach § 34 SGB X ausreichen, wenn sie hinreichend konkret und vorbehaltlos sind (vgl BSG vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R und B 13 R 79/11 R = BSGE 110, 1 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 17).

    Die Urteile des BSG vom 12. Dezember 2011 (B 13 R 21/10 R, B 13 R 79/11 R) bestätigten weitgehend die Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger.

    Es können sowohl unmittelbar bewilligte Leistungen, aber auch Zusicherungen nach § 34 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (Allgemeiner Teil - SGB I) ausreichen, wenn sie hinreichend konkret und vorbehaltlos sind (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 21/10 R und B 13 R 79/11 R -, juris).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20
    Das Restleistungsvermögen der Klägerin reicht vielmehr noch für leichte körperliche Verrichtungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen aus (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, ">44%20SGB%20VI%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8 = BSGE 80, 24, 33f.; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris).

    Der Arbeitsmarkt gilt auch dann als verschlossen, wenn einem Versicherten die so genannte Wegefähigkeit fehlt; zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, einen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (vgl. GS BSG, Beschluss vom 19. Dezember 1996, a.a.O., zu Katalogfall 2).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20
    Das BSG geht in seinem Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R - weiterhin von dem Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes aus und hält daran fest, dass Versicherte, die nur noch körperlich leichte und geistig einfache Tätigkeiten - ggf. unter weiteren gesundheitlichen Einschränkungen - wenigstens sechs Stunden täglich verrichten können, regelmäßig in der Lage sind, "erwerbstätig zu sein" (juris, Rdnr. 26 ff.).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20
    Das Restleistungsvermögen der Klägerin reicht vielmehr noch für leichte körperliche Verrichtungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen aus (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, ">44%20SGB%20VI%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8 = BSGE 80, 24, 33f.; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt im Urteil des BSG vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, juris).
  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 19 R 976/14

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2020 - L 3 R 15/20
    Auch inhaltlich ist es sinnvoll, bei Vorliegen eines Dauerarbeitsplatzes die neuen Gegebenheiten noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob andere Teilhabeleistungen wie Kostenzuschuss zur Beschaffung eines eigenen Kfz oder die Stellung eines regelmäßigen Beförderungsdienstes dann vorrangig erscheinen (Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 19 R 976/14 -, juris, Rdnr. 79).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2023 - L 2 R 596/21
    Auch inhaltlich ist es sinnvoll, bei Vorliegen eines Dauerarbeitsplatzes die neuen Gegebenheiten noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob andere Teilhabeleistungen wie Kostenzuschuss zur Beschaffung eines eigenen Kfz oder die Stellung eines regelmäßigen Beförderungsdienstes dann vorrangig erscheinen (vgl. hierzu auch Bayerisches LSG, Urteil vom 20.10.2016 - L 19 R 976/14 -, juris, Rn. 79; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2020 - L 3 R 15/20 -, juris, Rn. 58 - 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht